Mängel bei der Fensterinstallation kommen häufiger vor, als viele denken. Von undichten Fugen bis hin zu verkanteten Flügeln – die Bandbreite an Problemen ist groß. Doch wie viele Nachbesserungsversuche darf der Fensterbauer eigentlich unternehmen?
Rechtliche Grundlagen der Nachbesserung
Die Gewährleistung bei Fensterarbeiten regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Der Auftragnehmer hat das Recht, einen Mangel durch Nachbesserung zu beheben (§ 635 BGB). Dies gilt sowohl für Material- als auch für Ausführungsfehler.
Wie viele Versuche sind zumutbar?
Die Frage "Wie viele Versuche hat der Fensterbauer?" wird im Gesetz nicht explizit festgelegt. Die Rechtsprechung orientiert sich jedoch an folgenden Grundsätzen:
- In der Regel zwei Versuche sind angemessen
- Bei einfachen Mängeln kann bereits ein Versuch ausreichen
- Bei komplexen Problemen dürfen es auch drei Versuche sein
"Die Anzahl der Nachbesserungsversuche richtet sich nach der Art des Mangels und der Zumutbarkeit für den Besteller." – BGH-Rechtsprechung
Wann gilt eine Nachbesserung als gescheitert?
Eine Nachbesserung gilt als fehlgeschlagen, wenn:
- Der Mangel trotz mehrerer Versuche weiterhin besteht
- Der Fensterbauer die Nachbesserung verweigert
- Eine Fristsetzung erfolglos abläuft
- Die Nachbesserung unzumutbar verzögert wird
Typische Mängel bei Fenstern
| Mangel | Schweregrad | Erforderliche Versuche |
|---|---|---|
| Undichte Fugen | Mittel | 1-2 |
| Klemmende Flügel | Gering | 1-2 |
| Falsche Maße | Schwer | 2-3 |
| Beschädigtes Glas | Mittel | 1 |
| Energetische Mängel | Schwer | 2-3 |
Ihre Rechte nach gescheiterter Nachbesserung
Stellt sich die Frage "Wie viele Versuche hat der Fensterbauer?" als irrelevant heraus, weil alle Versuche scheiterten, haben Sie folgende Optionen:
Rücktritt vom Vertrag
Bei erheblichen Mängeln können Sie vom Vertrag zurücktreten. Dies ist besonders bei falschen Fenstermaßen oder strukturellen Problemen relevant.
Minderung des Preises
Statt Rücktritt können Sie eine Minderung verlangen – meist zwischen 10% und 30% der Auftragssumme.
Schadensersatz
Bei Verschulden des Fensterbauers steht Ihnen Schadensersatz zu, etwa für Folgeschäden durch Wasser infiltration.
Wichtige Fristen und Verjährung
Die Gewährleistungsfrist beträgt bei Bauwerken fünf Jahre (§ 438 BGB). Für reine Reparaturarbeiten gelten zwei Jahre.
Was Sie dokumentieren sollten:
- Schriftliche Mängelanzeige mit Fotos
- Kommunikationsverlauf mit dem Fensterbauer
- Protokolle der Nachbesserungsversuche
- Rechnungen und Gutachten